• Für den Führerschein Klasse B/BE mit 17 müssen der Theorie-Unterricht und Fahrstunden in der Fahrschule absolviert werden. Am Ende steht eine theoretische und praktische Prüfung.
  • Nach den bestandenen Prüfungen wird eine Prüfbescheinigung erstellt, in der die Begleitpersonen vermerkt sind, mit denen das Autofahren erlaubt ist.
  • Man darf nur in Begleitung dieser Begleitpersonen in Deutschland Autofahren.
  • Achtung: Fahren ohne Begleitung oder in Begleitung von Personen, die nicht in der Prüfbescheinigung vermerkt sind, ist verboten.
  • Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland und Österreich gültig.
  • Da die Führerscheinklasse B die Führerscheinklassen M, L und S einschließt und bei diesen das Mindestalter 16 Jahre beträgt, darf man Fahrzeuge der Klassen M, L und S ohne Begleitung fahren.
  • Ab dem 18. Geburtstag kann man dann ganz normal ohne Begleitung Autofahren. Weitere Prüfungen oder Fahrstunden sind nicht nötig.
  • Ca. 2 Wochen vor dem 18. Geburtstag beantragt man bei der Führerscheinstelle seinen Führerschein. Dieser wird dann per Post zugestellt. Die Prüfbescheinigung gilt für max. 3 Monate als „Ersatzführerschein“.


Anforderungen an die Begleitpersonen

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister


Sowohl dem Fahranfänger wie auch den Begleitpersonen wird empfohlen, an einem Vorbereitungskurs teilzunehmen. Diese Kurse werden in unserer Fahrschule angeboten.

 

 

Klasse:

B
Fahrzeugart:
Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge -augenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
1. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
2. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500kg beträgt.
Mindestalter: 17
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
beinhaltet Klasse:

L, M u. S

 

Theorie - Mindestumfang des Theorieunterrichts Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspeziefischer Unterricht 2 2
Gesamt 14 8
Praxis - Mindestumfang der Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Schulung auf Autobahnen 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Gesamt
12

 

 

Grundgebühr (allg. Auswendungen einschl. Theorieunterricht
250,00 €
Vorstellung Theorieprüfung
43,00 €
Praxisprüfung 120,00 €
Fahrstunde 36,00 €
Fahrstunde auf Bundes- oder Landstraße 48,00 €
Fahstunde auf Autobahn 48,00 €
Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit 48,00 €
Grundbetrag bei Mehrfach-Klassen
Klasse A+B+BE auf Anfrage
Klasse B+BE 305,00 €
Klasse A +B
345,00 €
Seminare
Aufbauseminar für Fahranfänger ASF 305,00 €
Aufbauseminar für Punkteauffällige ASP

325,00 €

Für Automatikfahrstunden wird 1€ pro Stunde zusätzlich berechnet.