
- Für den Führerschein Klasse B/BE mit 17 müssen der Theorie-Unterricht und Fahrstunden in der Fahrschule absolviert werden. Am Ende steht eine theoretische und praktische Prüfung.
- Nach den bestandenen Prüfungen wird eine Prüfbescheinigung erstellt, in der die Begleitpersonen vermerkt sind, mit denen das Autofahren erlaubt ist.
- Man darf nur in Begleitung dieser Begleitpersonen in Deutschland Autofahren.
- Achtung: Fahren ohne Begleitung oder in Begleitung von Personen, die nicht in der Prüfbescheinigung vermerkt sind, ist verboten.
- Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland und Österreich gültig.
- Da die Führerscheinklasse B die Führerscheinklassen M, L und S einschließt und bei diesen das Mindestalter 16 Jahre beträgt, darf man Fahrzeuge der Klassen M, L und S ohne Begleitung fahren.
- Ab dem 18. Geburtstag kann man dann ganz normal ohne Begleitung Autofahren. Weitere Prüfungen oder Fahrstunden sind nicht nötig.
- Ca. 2 Wochen vor dem 18. Geburtstag beantragt man bei der Führerscheinstelle seinen Führerschein. Dieser wird dann per Post zugestellt. Die Prüfbescheinigung gilt für max. 3 Monate als „Ersatzführerschein“.
Anforderungen an die Begleitpersonen
- Mindestalter: 30 Jahre
- Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Sowohl dem Fahranfänger wie auch den Begleitpersonen wird empfohlen, an einem Vorbereitungskurs teilzunehmen. Diese Kurse werden in unserer Fahrschule angeboten.
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Klasse: |
B |
| Fahrzeugart: |
Pkw und leichte Lkw |
| Kraftfahrzeuge -augenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern: |
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| 1. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt | |
| 2. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500kg beträgt. | |
| Mindestalter: | 17 |
| Geltungsdauer: |
ohne Befristung |
| Vorbesitz erforderlich: | Nein |
| beinhaltet Klasse: |
L, M u. S |
| Theorie - Mindestumfang des Theorieunterrichts | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
| Grundunterricht | 12 | 6 |
| Klassenspeziefischer Unterricht | 2 | 2 |
| Gesamt | 14 | 8 |
| Praxis - Mindestumfang der Sonderfahrten | ||
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | |
| Schulung auf Autobahnen | 4 | |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | |
| Gesamt |
12 |
| Grundgebühr (allg. Auswendungen einschl. Theorieunterricht |
250,00 € |
| Vorstellung Theorieprüfung |
43,00 € |
| Praxisprüfung | 120,00 € |
| Fahrstunde | 36,00 € |
| Fahrstunde auf Bundes- oder Landstraße | 48,00 € |
| Fahstunde auf Autobahn | 48,00 € |
| Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit | 48,00 € |
| Grundbetrag bei Mehrfach-Klassen | |
| Klasse A+B+BE | auf Anfrage |
| Klasse B+BE | 305,00 € |
| Klasse A +B |
345,00 € |
| Seminare | |
| Aufbauseminar für Fahranfänger ASF | 305,00 € |
| Aufbauseminar für Punkteauffällige ASP |
325,00 € |
Für Automatikfahrstunden wird 1€ pro Stunde zusätzlich berechnet.
