Klasse:
A1
Fahrzeugart:
Leichtkrafträder
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW
Die klasse A1 wird vor Vollendung des 18.Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80km/h erteilt.
Mindestalter: 16
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
beinhaltet Klasse: M

 

 

 

Theorie - Mindestumfang des Theorieunterrichts Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspeziefischer Unterricht 4
4
Gesamt 16
10
Praxis - Mindestumfang der Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Schulung auf Autobahnen 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Gesamt
12

 

 

Grundgebühr (allg. Auswendungen einschl. Theorieunterricht

230,00 €

Vorstellung Theorieprüfung
43,00 €
Praxisprüfung 120,00 €
Fahrstunde 35,00 €
Fahrstunde auf Bundes- oder Landstraße 46,00 €
Fahstunde auf Autobahn 46,00 €
Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit 46,00 €
Grundbetrag bei Mehrfach-Klassen
Klasse A1+L - €