Klasse:
A (18)
Fahrzeugart:
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und mehr als einer bbH von mehr als 45km/h. Die FE Klasse A -beschränkt- wird für eine Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang)
Mindestalter: 18
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
beinhaltet Klasse: A1, M

 

 

 

Theorie - Mindestumfang des Theorieunterrichts Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspeziefischer Unterricht 4
4
Gesamt 16
10
Praxis - Mindestumfang der Sonderfahrten Bei Vorbesitz der Klasse A1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3
Schulung auf Autobahnen 4
2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
1
Gesamt
12
6

 

 

Grundgebühr (allg. Auswendungen einschl. Theorieunterricht
250,00 €
Vorstellung Theorieprüfung
43,00 €
Praxisprüfung 140,00 €
Fahrstunde 37,00 €
Fahrstunde auf Bundes- oder Landstraße 48,00 €
Fahstunde auf Autobahn 48,00 €
Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit 48,00 €
Grundbetrag bei Mehrfach-Klassen
Klasse A+B+BE Auf Anfrage
Klasse A+B 345,00 €