Klasse:
A
Fahrzeugart:
Schwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und mehr als einer bbH von mehr als 45km/h. Die FE Klasse A -unbeschränkt- wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:
1. Stufenweiser Zugang nach mindestens 2 jährigen Besitz von Klasse A -beschränkt-
2. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25. Lebensjahres.
Mindestalter: 25
(bei direktem Zugang. Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A -beschränkt- kann diese FE vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworben werden)
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: bis 25. J Ja, ab 25.J Nein
beinhaltet Klasse: A1, M

 

 

 

Theorie - Mindestumfang des Theorieunterrichts Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspeziefischer Unterricht 4
4
Gesamt 16
10
Praxis - Mindestumfang der Sonderfahrten Bei Vorbesitz der Klasse A1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3
Schulung auf Autobahnen 4
2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
1
Gesamt
12
6

 

 

Grundgebühr (allg. Auswendungen einschl. Theorieunterricht
260,00 €
Vorstellung Theorieprüfung
43,00 €
Praxisprüfung 140,00 €
Fahrstunde 39,00 €
Fahrstunde auf Bundes- oder Landstraße 49,00 €
Fahstunde auf Autobahn 49,00 €
Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit 49,00 €
Grundbetrag bei Mehrfach-Klassen
Klasse A+B+BE                                                                        auf Anfrage
Klasse A+B 345,00 €